AGB´s

AGB´s

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Nadine Elsner (The HeARTelier nachfolgend  „Künstler & Designer“ genannt) und dem Auftraggeber erteilten Aufträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

Geltungsumfang allgemein

Diese AGBs gelten für jegliche Nutzungen der Zusammenarbeit (persönlich und/ oder über Online Kurse) durch Nutzer unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus jeweiligen individuellen Absprachen etwas anderes ergibt.  

Mit der Beauftragung, ob schriftlich oder mündlich, gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber/ Kunden (im Folgenden auch Klienten) als angenommen und ein verbindlicher Vertrag kommt zu Stande. Geschlossene Vereinbarungen/ Verträge sind verbindlich.
Weitere Vereinbarungen sind für The HeARTelier (by) Nadine Elsner nur verbindlich, wenn diese von ihr binnen 3 Tagen schriftlich bestätigt werden.
Die Verträge (schriftlich, wie mündlich) von The HeARTelier (by) Nadine Elsner sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Eine Erfolgsgarantie darf nicht gegeben werden. Insbesondere schuldet The HeARTelier (by) Nadine Elsner nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis.

The HeARTelier (by) Nadine Elsner ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Vertrages heranzuziehen.

The HeARTelier (by) Nadine Elsner erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von ihr auf Plausibilität überprüft. 

Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.

Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn er in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt.

 

 

AGB´s Design I Kunst

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder an den Designer I Künstler erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2. Sämtliche Arbeiten des Designers I Künstlers, wie insbesondere Entwürfe und Reinzeichnungen, fertige Werke, etc., sind als persönliche, geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Repro-duktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
1.4. Der Designer I Künstler überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5. Der Designer I Künstler hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer I Künstler zusätzlich zu der für die Designleistung/ Auftragsleistung/ Dienstleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% dieser Vergütung zu zahlen. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
1.6. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
1.7. Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten (fertigen Werke etc.) des Designers I Künstlers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers I Künstlers.
1.8. Der Designer I Künstler bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrages geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, Mustermappe, Social Media Kanäle, etc. ) zu nutzen und auf seine Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen.

 

 

2. Honorare; Fälligkeit
2.1. Entwürfe, Reinzeichnungen, fertige Werke, etc. bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Designer I Künstler berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer I Künstler für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.5. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des
Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, so sind nach gemeinsamer Vereinbarung angemessene Abschlagszahlungen, oder Vorauszahlungen zu leisten.
2.6. Sämtliche Honorare sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

 

 

3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1. Soweit keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, werden Zusatzleistungen wie Recherche, Umarbeitung und Änderung von Entwürfen, Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, Änderung von Reinzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung, Drucküberwachung) nach Zeitaufwand berechnet.
3.2. Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit den Reinzeichnungsarbeiten stehende technische Nebenkosten und Auslagen (z.B. für Zwischenreproduktionen, Proofs, Andrucke, Satz und Druck) sind vom Auftraggeber zur erstatten.
3.3. Der Auftraggeber erstattet dem Designer I Künstler die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrages oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.

 

 

4. Fremdleistungen
4.1. Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrages oder die Nutzung der Werke im vertragsmäßigen Umfang erforderlich sind, nimmt der Designer I KÜnstler im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Designer I Künstler hierzu die entsprechende Vollmacht zu erteilen. Dies betrifft z.B. die Zusammenarbeit mit Druckereien, externen Experten für spezielle Umsetzungswünsche (Programmierer), etc.
4.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers I Künstlers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer I Künstler im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

 

5. Mitwirkung des Auftraggebers; Gestaltungsfreiheit; Vorlagen
5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Designer I Künstler alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrages notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, vollständige Auskünfte für Auftragswerke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat der Designer I Künstler nicht zu vertreten.
5.2. Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er dem Designer I Künstler zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der Auftraggeber ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gestellten Unterlagen. Sollte der Auftraggeber nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der Auftraggeber den Designer I Künstler im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen frei.
5.3. Für den Designer I Künstler besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der Auftraggeber während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der Auftraggeber.

 

 

6. Datenlieferung und Handling
6.1. Der Designer I Künstler ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
6.2. Stellt der Designer I Künstler dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien oder Daten dürfen nur mit Einwilligung des Designers I Künstlers vorgenommen werden.
6.3. Gefahr und Kosten des Transportes von Werken, Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der Auftraggeber.
6.4. Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Übertragung auf das System des Auftraggebers entstehen, haftet der Designer I Künstler nicht.

 

 

7. Eigentum und Rückgabepflicht
7.1. An Entwürfen, Reinzeichnungen, fertigen Werken und Konzeptionsleistungen, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
7.2. Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
7.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

(Oben genanntes bezieht sich z.B. auf die Zusammenarbeit mit Galerien und anderen Ausstellern, etc.)

 

 

8. Korrektur; Produktionsüberwachung; Belegmuster
8.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer I Künstler Korrekturmuster vorzulegen.
8.2. Die Produktionsüberwachung durch den Designer I Künstler erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer I KÜnstler berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer I Künstler 10 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Designer I Künstler ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

 

9. Gewährleistung; Haftung
9.1. Der Designer I Künstler haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchtungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
9.3. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung Produkt, etc.
9.4. Farbwiedergabe und Reproduktion: Es ist möglich, dass es bei der Reproduktion von durch den Auftraggeber ausgewählte Farben auf Bildschirmen und im Druck zu Farbabweichungen kommen kann. Dies stellt keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB dar. Bei Malerei, Zeichnungen, etc. wird keine Gewähr für annähernde Übereinstimmung bei Reproduktionswünschen übernommen. 
9.5. Der Designer I Künstler verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
9.6. Sofern der Designer I Künstler notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Designers I Künstlers. Der Designer I Künstler haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.7. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, Reinzeichnungen, etc. entfällt jede Haftung des Designers I Künstlers.
9.8. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der Designer I Künstler nicht. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
9.9. Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt der Grafikdesigner I Künstler keine Haftung. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann er im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.

 

 

10. Künstlersozialkasse
10.1. Die vom Designer berechneten Honorare können u.U. ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Designer als nicht juristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden.
10.2. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrem Steuerberater.

 

 

11. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz des Designers I Künstlers:
The HeARTelier I Nadine Elsner I Seitengasse 1c I 04129 Leipzig

 

 

12. Schlussbestimmungen
12.1. Gerichtsstand ist der Sitz des Designers I Künstlers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Designer I Künstler ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
12.3. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 02/2023

AGB´s Workshops I Kurse I Weiteres

 

 

Ausfall von Workshops I Kursen I Weiteres

Im Fall von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung von The HeARTelier (by) Nadine Elsner, werden vereinbarte/ gebuchte Termine rechtzeitig (sofern möglich spätestens 24 Stunden vor Termin) abgesagt. Neue Termine können zwischen The HeARTelier (by) Nadine Elsner und dem Kunden vereinbart werden. Sofern eine Maximallaufzeit bei Paketbuchungen vereinbart ist, kann sich die Zeit um die ausgefallenen Termine verlängern.

 

 

Preise, Preisänderung und Zahlung

Die gebuchten Produkte/ Leistungen sind zum angegebenen Preis/ Honorar verbindlich. Ausnahmen durch eventuelle individuelle Vereinbarungen zwischen The HeARTelier (by) Nadine Elsner und dem Kunden bleiben davon unberührt.

The HeARTelier (by) Nadine Elsner behält sich vor, die geltenden Preise zu verändern. Bereits geschlossene Verträge, erworbene Produkte, Online Kurse und gebuchte Workshops behalten ihre Gültigkeit zum vereinbarten Preis bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit, bzw. der Veranstaltung.

Die gesamten Angebote von The HeARTelier (by) Nadine Elsner (online, wie offline) sind vorab zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung durch die Bezahlmethoden, die vereinbart wurden, oder durch einen Drittanbieter angeboten und vom Kunden gewählt werden. Die gebuchte Leistung wird nach Zahlungseingang erbracht, bzw. erhalten. Ausnahmen gelten nur als direkte Absprache durch Kunden und The HeARTelier (by) Nadine Elsner, sowie schriftlicher Bestätigung.

 

 

Widerrufsrecht und Absage von Terminen

Individuell vereinbarte Leistungen zwischen The HeARTelier (by) Nadine Elsner und dem Kunden, können nach Vereinbarung innerhalb eines gemeinsam festgelegten Zeitraums widerrufen werden. Dies gilt nach Vertragsabschluss (schriftlich oder mündlich) und ohne Angaben von Gründen (per Email oder in Schriftform). Eventuell bereits erbrachte Leistungen, werden in Rechnung gestellt/ verrechnet. Eventuell vereinbarte Folgeleistungen entfallen.

Termine (z.B. durch Verbindliche Kursbuchungen etc., sind 24 Stunden vor stattfinden ab zu sagen. Ist dies aus -durch den Kunden- nicht selbst verschuldeten Gründen (z.B. Krankheit, etc.) nicht rechtzeitig nötig, so findet eine Erstattung der zuvor erbrachten Leistung statt. Dies ist nur mit Nachweis des nicht selbst verschuldeten Grundes durch den Kunden möglich. Anderweitig kann die Absage nicht durch The HeARTelier (by) Nadine Elsner nachvollzogen werden.

 

Ein Widerruf ist zu richten an:

kontakt@theheartelier.de

 

Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Leipzig. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.